Aktuelle Nachrichten
Donnerstag, 07.01.2010
Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer aus dem Herstellungsbeitragsbescheid bzw. der Hausanschlussrechnung zu einem Wasseranschluss
Gute Nachricht für alle Hausbauer:
Bundesfinanzministerium spricht sich bei den Wasserhausanschlüssen für sieben Prozent Umsatzsteuer aus.
Nach der bisherigen Verwaltungspraxis musste der Regelsteuersatz von 19 Prozent angesetzt werden.
Der Antrag gilt nur für Wasser. Abwasser ist umsatzsteuerfrei. Für Strom und Gas gilt nach wie vor der volle Regelsatz von 19 %.
Antragsformular: Antrag
Altfälle ab Leistungszeitraum 12.08.2000 bis Juni 2009
Für Anschlusskostenbeiträge / Rechnungen, die bereits bestandskräftig sind, besteht keine Rechtspflicht zur Berichtigung von Amts wegen durch die Wasserversorger.
Die Stadtwerke gewähren aber eine freiwillige Beitrags- bzw. Kostenerstattung auf entsprechenden Antrag bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten.
Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent soll auch bei der gesonderten Berechnung von Anschlussbeiträgen sowie der Zählerinstallation oder der Verlegung oder Auswechslung des Wasserzählers auf Wunsch des Kunden angewendet werden. Auch gesondert in Rechnung gestellte Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Hausanschluss oder ähnliche Leistungen sollen wieder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
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